Wirtschaft & Arbeit

VdU in der EU-Entgelttransparenzkommission – Unternehmerinnenstimme mit am Tisch

Der VdU ist Teil der unabhängigen Kommission zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und bringt die Perspektive der Unternehmerinnen in die politische Gestaltung ein.

Am 18. Juli hat die unabhängige Kommission zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, eingesetzt vom BMBFSFJ, ihre Arbeit aufgenommen – der VdU ist als Stimme der Unternehmerinnen vertreten. 

Entgeltgleichheit ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit – sie ist ein strategischer Standortfaktor. Unternehmen, die fair bezahlen, gewinnen Fachkräfte, steigern Innovationskraft und stärken Vertrauen – intern wie extern. 

Gleichzeitig ist klar: Die Umsetzung der Richtlinie muss praxisnah, unternehmensfreundlich und rechtssicher erfolgen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen umsetzbare Regelungen, die nicht allein neue Berichtspflichten schaffen, sondern echte Veränderung bewirken. 

Unsere Schwerpunkte in der Kommissionsarbeit: 

  • Praxistaugliche Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen 

  • Bürokratiearme Berichterstattung statt zusätzlicher Pflichten 

  • Einsatz digitaler Instrumente für mehr Effizienz 

Unsere Rolle: 
Im Auftrag von Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien arbeitet VdU-Geschäftsführerin Evelyne de Gruyter gemeinsam mit elf weiteren Expert*innen – darunter Vertreterinnen und Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Wissenschaft, Unternehmensverbände sowie des Personalwesens – unter dem Kommissionsvorsitz von Prof. Dr. Christian Rolfs, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln, und Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), bis zum Spätherbst 2025 an konkreten Umsetzungsvorschlägen.

Der VdU bringt dabei die unverzichtbare Perspektive der Gründerinnen, Nachfolgerinnen und Unternehmerinnen im Mittelstand ein.   

Unser Ziel: 
Faire Entgelte ermöglichen, ohne die unternehmerische Handlungsfreiheit unnötig zu beschneiden. 

© BMBFSFJ