Württemberg

Wie lange lebt sie noch – die Schuldenbremse im Grundgesetz?

Auf Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und VdU – Landesverband Württemberg diskutierten Prof. Lars Feld, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Tim Wenniges 文庭 und unser VdU Mitglied Lucie Zmijanjac, ob die Einhaltung der Schuldenbremse notwendige Investitionen verhindert, oder ein zwingend notwendiges Mittel für nachhaltige Haushaltspolitik ist.

„Wie lange lebt sie noch – die Schuldenbremse im Grundgesetz?” Hier gehen die Meinungen auseinander – von der Beibehaltung der Schuldenbremse, einer Reform bis hin zu einer Abschaffung. 
 
Im nun beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 wir die Schuldenbremse zwar eingehalten, gleichzeitig aber weiterhin von vielen kritisiert, da dringend benötigte Investitionen, z. B. in die Infrastruktur mit den geplanten Geldern nicht in Angriff genommen werden können.  

Auf Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und VdU – Landesverband Württemberg diskutierten Prof. Lars Feld, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Tim Wenniges 文庭 und unser VdU Mitglied Lucie Zmijanjac, ob die Einhaltung der Schuldenbremse notwendige Investitionen verhindert, oder ein zwingend notwendiges Mittel für nachhaltige Haushaltspolitik ist.

Einig waren sich die Diskutanten, dass Investitionen in den Standort Deutschland dringend benötigt werden, über die Herkunft der Gelder divergierten die Meinungen.   
Der VdU forderte eine Reform der Schuldenbremse für zukunftsgerichtete Investitionen u. a. zur Herstellung von Generationengerechtigkeit. Generationengerechtigkeit forderten auch die Befürworter der Schuldenbremse, die darin in erster Linie die Begrenzung der Schuldenlast für die nächsten Generationen sehen. 
Ein spannendes Thema, das an diesem Abend von verschiedenen Seiten beleuchtet wurde. 
 
Vielen Dank für die Einladung zur Mitwirkung an diesem Abend Melanie Kögler und die hervorragende Moderation Geli Hensolt.

© VdU