Wirtschaft & Arbeit

Zwischen Teilhabe und Bürokratie – Warum der Mittelstand eine kluge Entgelttransparenz braucht

Gleiche Chancen und faire Entlohnung sind zentrale Säulen einer zukunftsfähigen Volkswirtschaft. Als Verband der Unternehmerinnen wissen wir: gerechte Bezahlung schafft nicht nur faire Teilhabe, sondern stärkt auch Innovation, Motivation, Arbeitgeberattraktivität und den langfristigen Unternehmenserfolg. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel entscheidet faire und transparente Bezahlung darüber, ob Unternehmen Talente gewinnen und halten können.

Die entsprechende EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, setzt ambitionierte Maßstäbe: Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden sind verpflichtet, verbindliche Berichtspflichten zu erfüllen – deutlich mehr als bisher.

Am 07. November hat eine vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Kommission ihren Bericht an Bundesministerin Prien übergeben. Der VdU war gemeinsam mit Vertretern von BDA, DGB, BPM, djb, BVMW und Arbeitsrechler*innen Teil dieser Expert*innen-Kommission mit dem Ziel, Empfehlungen für eine bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie zu erarbeiten. 

Der VdU setze sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Spagat zwischen gleichstellungspolitischen Zielen und wirtschaftlicher Praxistauglichkeit bewältigt werden kann. Nur wenn Regulierung und Praxis zusammenwirken, kann Entgelttransparenz echten Fortschritt bewirken, ohne Mittelstand und Innovationskraft zu bremsen. Wir treten ein für objektive, klare und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen, die Leistung und Kompetenz sichtbar machen und diskriminierende Mechanismen ausschließen.

Der vorgelegte Kommissionsbericht ist ein Kompromiss der verschiedenen Verbands- und Expert*innen-Positionen, der klar die unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen widerspiegelt. Nicht bei allen zentralen Punkten konnte Einigkeit bei der Handlungsempfehlung an das Ministerium erreicht werden. 

Die Vergleichsmaßstäbe müssen nachvollziehbar sein, flexible Arbeitsmodelle und Zusatzleistungen dürfen den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ nicht verzerren. Klare Fristen für Auskunftsansprüche sind grundlegend für Rechtssicherheit und Entlastung in den Unternehmen, ebenso ist Vertrauen in die gewachsenen, bewährten Mechanismen unserer Unternehmerlandschaft zentral. Die Vielfalt der Sozialpartnerschaft und unternehmerischen Verantwortung im Mittelstand muss geschützt werden, ohne einen Zwang zur Einführung von Betriebsräten oder neuen Vertretungsstrukturen in Unternehmen.

→ Der VdU steht für Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit – für eine Wirtschaft, die Vielfalt, Innovationskraft und verantwortungsvolles Unternehmertum verbindet.

Die Bundesregierung darf das europäische Ziel nicht durch bürokratische Mehrbelastungen und sogenanntes „Goldplating“ überfrachten: Die deutsche Gesetzgebung darf nicht mehr aufbürden, als ohnehin durch die europäische Richtlinie vorgegeben. 

Denn die bestehenden Berichts- und Dokumentationspflichten sind für viele KMU bereits zu einer täglichen Belastung geworden, die Ressourcen bindet und die unternehmerische Flexibilität einschränkt. Nach Angaben einer aktuellen IAB-Betriebsbefragung waren die Unternehmen in den vergangenen drei Jahren gezwungen, etwa 325.000 zusätzlich Mitarbeitende einzustellen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das dürfen wir nicht ignorieren. Wir setzen uns für transparente und gerechte Entgeltstrukturen ein, aber auch für bürokratiearme und digitale Verfahren, die die unternehmerische Freiheit respektieren. Daraufhin wird der VdU den kommenden Gesetzesvorschlag kritisch analysieren. 

Denn eines ist klar: Entgelttransparenz kann ein echter Wettbewerbsvorteil sein, wenn sie auf Vertrauen, Fairness und Offenheit in den Betrieben aufbaut.