Positionspapier Wirtschaft & Arbeit

Appell an den Gesetzgeber: Bürokratieabbau muss in den Unternehmen ankommen

Bürokratieabbau ist ein Kernbereich der wirtschaftlichen Interessenvertretung und steht auf der Agenda der Wirtschaftskommission ganz oben. Nach konkreten Reformvorschlägen hat die Kommission nun einen aktuellen Appell an den Gesetzgeber verfasst, um wirksame Entlastung zu erreichen, die tatsächlich in den Unternehmen ankommt.

Es ist ja nicht so, dass die Bundesregierung in Sachen Bürokratieabbau untätig war. Allein in der letzten Legislaturperiode wurden zwei Bürokratieentlastungsgesetze verabschiedet. Und seit den 2000er Jahren ist die als Messgröße eingeführte Bürokratiebelastungsziffer gesunken.

Aber kaum etwas davon ist tatsächlich bei den Unternehmen angekommen. Bürokratische Belastung ist im unternehmerischen Alltag unverändert hoch – und nimmt durch zusätzliche Regulierung sogar weiter zu.

Beispiel: Das neue Verpackungsgesetz verlangt Registrierung, Datenmeldung, sowie diverse Erklärungen zu Hersteller, Rücknahmepflichten, Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit – jährlich zu aktualisieren, versteht sich. Es gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmalig in den Verkehr bringen.

Oder die komplexen Vorschriften zur korrekten beitragsrechtlichen Behandlung von Arbeitsentgelt und Zuschlägen, geregelt im Zusammenspiel vom Vierten Sozialgesetzbuch, Bundesurlaubsgesetz, Nachweisgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz: Demnach sind Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sozialversicherungsfrei. Für entsprechende Urlaubs- oder Krankentage sind allerdings Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber zu berechnen und abzuführen, ermittelt aus den in den vergangenen 13 Wochen gezahlten Zuschlägen. Der Grund: Beitragsfrei ist nur die tatsächliche Arbeitsleistung, nicht die nicht geleistete Arbeit. Ein Schelm, wer hier an Schildbürgergeschichten denkt.

Wenn also die Bundesregierung wie versprochen in dieser Legislaturperiode ein drittes Gesetz zur Bürokratieentlastung angeht, sollte dies mit dem Ziel einer tatsächlichen und effektiven Entlastung geschehen.

Die deutschen Unternehmerinnen mahnen die Politik, ihre gesetzgeberische Gesamtverantwortung mit Blick auf die kumulativen Wirkungen bürokratischer Vorgaben stärker wahrzunehmen. Nach Überzeugung der Unternehmerinnen muss gute Rechtssetzung auf nationaler ebenso wie auf EU-Ebene drei Kriterien entsprechen:

  • Sie muss prinzipienorientiert erfolgen, statt alle Details aus jedem Blickwinkel erfassen und regeln zu wollen
  • Sie muss einfach sein, statt in komplexer Verzahnung höchste Verständnisansprüche an Unternehmen und Gesellschaft zu stellen
  • Und vor allem: Sie muss reduktiv ausgerichtet sein und zu einem echten Abbau an Bürokratie führen

Wie eine Schraube, die zu fest angezogen wird und schließlich nicht mehr greift, droht auch eine zunehmend detailversessene Regulierung ihre eigentliche Aufgabe zu verfehlen und das große Ganze aus dem Blick zu verlieren.

Die Komplexität der zahlreichen ineinandergreifenden Regelungen ist für die einzelnen Unternehmen kaum mehr nachvollziehbar, was zu mangelnder Umsetzung verleiten und zu nachlassender Akzeptanz führen kann.

Da die „one in - one out“-Regel keinen Abbau bürokratischer Vorgaben bewirkt, sondern lediglich einen Zuwachs der Belastung verhindert – und außerdem für EU-Regulierungen nicht gilt –, fordern die deutschen Unternehmerinnen die Bundesregierung auf, ihre gegenwärtigen Vorhaben, wie sie mit einer Reduktion von Berichts- und Statistikpflichten im Koalitionsvertrag festgelegt sind, durch eine klare „one in - two out“-Festlegung zu erweitern, um in Richtung tatsächlicher Abbau von Bürokratie einen Schritt voranzukommen.

Das gesamte Positionspapier gibt es hier zum Download.