Positionspapier Wirtschaft & Arbeit

Verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen für Unternehmerinnen

Aktuelle Zahlen [1] zeigen es deutlich: In der Corona-Pandemie waren signifikant mehr selbstständige Frauen als Männer zu einer Geschäftsaufgabe gezwungen. Ein Grund ist, dass selbstständige Frauen in den ersten Monaten der Pandemie branchenbedingt häufiger Einkommensverluste erlitten, denn sie arbeiten häufiger in der Gastronomie, im Handel oder in der Touristik. Während sich die Wahrscheinlichkeit, dass Männer selbstständig bleiben, 2021 stabilisiert hat, nimmt sie hingegen bei Frauen weiter ab.

Auch der Anteil der Gründerinnen von Start-ups liegt in Deutschland aktuell bei lediglich 16 Prozent, die Quote der Gründerinnen allgemein ist mit insgesamt 38 Prozent weiterhin rückläufig. Hinzu kommt, dass Überregulierung, zunehmende bürokratische Belastung und die unzureichende Berücksichtigung von kleinen Unternehmen und Selbstständigen bei politischen Entscheidungen den Innovationsgeist und die Eigenverantwortung von KMU schwächen und die Attraktivität, ein Unternehmen zu gründen, zu führen oder zu übernehmen, abnimmt.

Diese Entwicklung hat fatale Folgen für den Mittelstand, die sich Deutschland nicht leisten kann. Unternehmertum und Selbstständigkeit müssen wieder gestärkt werden. Wir brauchen eine wirkliche Gründer- und Unternehmermentalität in der Gesellschaft, die von der Schule über die berufliche und universitäre Ausbildung bis hin zur Übertragung von Forschungsinnovationen in Produkte und Unternehmensgründungen verankert ist, die Scheitern nicht als Makel betrachtet und den Mut zur Selbstständigkeit unterstützt. Das ist auch Aufgabe der Politik!

Dabei sind die strukturellen Rahmenbedingungen eines Landes entscheidender Faktor dafür, ob sich Frauen und Männer für oder gegen eine Unternehmensgründung oder -nachfolge bzw. eine Selbstständigkeit entscheiden. Hierin gibt es Aspekte, die allen Unternehmer*innen gemein sind, wie die Belastung durch übermäßige Bürokratie, mangelnde digitale Infrastruktur und veraltete Regulierungen, aber auch Aspekte, die in besonderer Weise Frauen die unternehmerische Tätigkeit und Gründung erschweren. Dazu gehören beispielsweise der schlechtere Zugang zu Kapital für frauengeführte Start-ups und Unternehmen, die noch immer nicht gleiche Teilhabe in Schlüsselpositionen in Politik und Gesellschaft sowie Hürden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In der Entwicklung legislativer und politischer Pläne müssen geschlechterspezifische Auswirkungen ausreichend berücksichtigt werden. Ebenso sollten politische Beratungs- und Entscheidungsgremien, Kommissionen und Anhörungen sowie Podien und Dialogveranstaltungen paritätisch besetzt sein.

Konkret müssen die Rahmenbedingungen für selbstständige Frauen und Unternehmerinnen in folgenden Bereichen verbessert werden:
 

1.  ZUGÄNGE FÜR UNTERNEHMERINNEN UND GRÜNDERINNEN VERBESSERN

  • Zugang zu Kapital für frauengeführte Unternehmen und Start-ups
  • Auftragsvergabe und Lieferketten diversifizieren

2.  ENTLASTUNG KLEINER UNTERNEHMEN DURCH ENTBÜROKRATISIERUNG

3.  DIGITALISIERUNG DER VERWALTUNG UND INFRASTRUKTURAUSBAU

  • Digitalisierung der Verwaltung stärker vorantreiben
  • Breitbandausbau als Grundversorgung und Mobilfunk-Netzabdeckung gewährleisten
  • Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur stärken und Stromgrundversorgung sicherstellen

4.  VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE FÜR FRAUEN UND MÄNNER ERLEICHTERN

  • Flächendeckende und gute Kinderbetreuung
  • Mutterschutz und Elterngeld für Selbstständige vereinfachen

 

1.     ZUGÄNGE FÜR UNTERNEHMERINNEN UND GRÜNDERINNEN VERBESSERN

Frauen haben einen großen Anteil an der wirtschaftlichen Leistung Deutschlands und sind ein Erfolgsfaktor für Unternehmen. Trotzdem sind sie in der Wirtschaft weiterhin unterrepräsentiert – sei es als Gründerinnen oder als Unternehmerinnen. Daher gilt es, die Zugänge zu Schlüsselpositionen für Frauen zu verbessern.

Zugang zu Kapital für frauengeführte Unternehmen und Start-ups

Insbesondere in der Finanzierung von Unternehmen zeigen sich klare Benachteiligungen von Unternehmerinnen und Gründerinnen durch „Gender Bias“ in Investmentprozessen. Nach Analysen der Initiative #startupdiversity spielen dafür eine Reihe von Faktoren eine Rolle: So werden Gründerinnen von potenziellen Investor*innen mit anderen Fragen konfrontiert als Gründer: Männer erhalten meist die Möglichkeit, über ihre Visionen für die Zukunft zu sprechen – Frauen sollen dagegen häufiger Auskunft zum aktuellen Kundenstamm geben und konkrete Finanzprognosen liefern. Aber auch die Zusammensetzung der Investorenteams, die oftmals rein männlich besetzt sind, tragen zu einer Benachteiligung von Unternehmerinnen und Gründerinnen bei. Darüber hinaus gründen Frauen häufig anders als Männer – mit langfristigen Wachstumszielen oder gemeinwohlorientiertem Unternehmenszweck – und bedienen damit oftmals die Kriterien von Venture Capitals (VCs), wie schnelles Wachstum, nicht.

Um den „Gender Bias“ zu überwinden, braucht es spürbare Veränderungen bei Venture Capitals, Fördermitteln des Staates, der Förderung von weiblichen Business Angels und dem Zugang zu klassischen Bankkrediten für Unternehmerinnen. Denn durch eine Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Kapital für frauengeführte Start-ups und Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase kann die Zahl der Unternehmerinnen gesteigert und damit mehr Vielfalt im Unternehmertum erreicht werden. Nicht zuletzt ist dies auch im wirtschaftlichen Interesse von Hausbanken, Venture Capitals und Investor*innen. Denn Unternehmen mit Frauen im Führungsteam und Start-ups mit Frauen im Gründungsteam sind nachweislich langfristig erfolgreicher als reine Männerteams. Die Unternehmerinnen des VdU sehen dabei auch den Staat in einer besonderen Vorbildfunktion als öffentlicher Kapitalgeber und die Hausbanken als Mittler. Sie schlagen vor:

  • Eine Mindestquote von 30 Prozent für die leitenden Positionen im Investment-Team öffentlicher Venture Capital-Gesellschaften, sodass öffentliche Investoren ihrer Vorbildfunktion gerecht werden
  • Ein separater staatlicher Fonds für Gründerinnen und eine Gründerinnenquote bei staatlichen Fördermitteln. Der separate staatliche Fonds könnte beispielsweise in Form eines Evergreen-Fonds ohne feste Laufzeit ausgestaltet sein und sich speziell an Gründerinnen richten, indem er sich stärker an langfristiger Profitabilität sowie sozialem Mehrwert orientiert.

Auftragsvergabe und Lieferketten diversifizieren

Die wirtschaftliche Stärkung von Frauen entlang der Lieferkette ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des weiblichen Unternehmertums und zur Hebung des ökonomischen Potenzials der Frauen. Durch geeignete Vergaberechtskriterien muss die sogenannte „Supplier Diversity“ auch in Deutschland stärker gefördert und frauengeführten KMU der Zugang zu internationalen Handelsaktivitäten erleichtert werden. Staatlicherseits kann Frauen der Zugang zu Märkten vereinfacht werden, indem Aufträge im öffentlichen Beschaffungswesen an frauengeführte KMU vergeben und Anreize für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes geschaffen werden, mehr frauengeführte KMU zu beauftragen. Zusätzlich können steuerliche Anreize für privatwirtschaftliche Unternehmen, die auf Diversität in ihren Lieferketten setzen, geschaffen werden. Grundsätzlich muss das Vergaberecht dahingehend reformiert werden, dass im Bewertungsschema qualitative Kriterien wie Kompetenz und eine diverse Unternehmensführung eine stärkere Gewichtung bekommen als bisher.

 

2.     ENTLASTUNG KLEINER UNTERNEHMEN DURCH ENTBÜROKRATISIERUNG

Kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland sind auf einen effizienten, unkomplizierten und verlässlichen Rechtsrahmen angewiesen. Überbordende und unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, hemmt Innovationen und ist ein Standortnachteil für Deutschland. Insbesondere der Mittelstand ist von immer neuen, kleinteiligen Regulierungen und damit verbundener zusätzlicher Bürokratie belastet. Bürokratieabbau in Deutschland und auf EU-Ebene im Sinne des „One in, one out“-Prinzips ist daher Mittelstandspolitik im besten Sinne. Es darf dabei jedoch nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben, sondern muss auch konsequent umgesetzt werden. Dabei sollte systematisch evaluiert und Transparenz über aufgehobene Gesetze geschaffen werden.

Zudem fordern die Unternehmerinnen:

  • Bürokratische Entlastung von Gründer*innen in den ersten zwei Jahren
  • Verringerung von Statistikpflichten (z. B. Gehaltsstatistik, Umsatzstatistik), anstelle dessen die Weitergabe von anonymisierten Finanzdaten an die statistischen Ämter einführen (auf Basis von vorliegenden Daten)
  • Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (§23 Abs. 1 SGB IV) abschaffen
  • Veranlagungsbegleitende oder mindestens zeitnahe Betriebsprüfung gewährleisten (§171 Abs. 4 AO)
  • Aufbewahrungspflichten vereinfachen
  • Buchführungs- und Bilanzierungspflichtgrenzen im Handels- und Steuerrecht harmonisieren sowie Grenze für die Buchführungspflicht (§140 AO) anheben
  • Recht auf verbindliche Auskunft innerhalb von 30 Tagen einführen (§89 AO)

Ebenso sollten unzeitgemäße Regulierungen reformiert werden, um den Mehraufwand für Unternehmen zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Regulierungen zum Datenschutz oder auch Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die vereinfacht und beschleunigt werden müssen.

 

3.     DIGITALISIERUNG DER VERWALTUNG UND INFRASTRUKTURAUSBAU

Grundlage für den Auf- und Ausbau der Digitalisierung des Mittelstandes ist eine flächendeckende und leistungsfähige digitale Infrastruktur sowie eine digitale Verwaltung, die mit dem Digitalisierungsfortschritt von Wirtschaft und Gesellschaft Schritt halten kann. Im Bereich Breitband- und Mobilfunkausbau sowie in der digitalen Verwaltung besteht enormer Aufholbedarf.

Digitalisierung der Verwaltung stärker vorantreiben

Ein Blick auf Deutschland und seine digitale Verwaltung zeigt, dass wir im EU-Vergleich weit abgeschlagen sind. Der Digital Economy and Society Index Report 2020 (DESI) der Europäischen Kommission verortet Deutschland auf Platz 20 von 27 im Bereich „Digital Public Services“. Für eine Industrienation mit starkem Mittelstand ist diese Entwicklung nicht hinnehmbar und bleibt weit hinter den Erwartungen der Unternehmerinnen zurück. Dabei liegt im E-Government ein großes Potential, um Unternehmen zu entlasten. Alltägliche Vorgänge wie Informationspflichten gegenüber der öffentlichen Hand, Genehmigungs- und Antragsprozesse können durch Digitalisierung optimiert und vereinfacht werden.

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen den Bürger*innen und Unternehmen bis Ende 2022 alle Verwaltungsvorgänge digital zur Verfügung stehen. Die Umsetzung des OZG muss jetzt weiter konsequent verfolgt und der vorgegebene Zeitrahmen eingehalten werden. Dabei darf es nicht sein, dass jede Behörde und Verwaltungsebene ihre eigenen technischen Lösungen entwickelt, erforderlich ist ein ebenen-übergreifender Knowhow-Austausch und Vernetzung.

Neben der technischen Ausstattung der Behörden fehlt es unter anderem an einem unternehmensorientierten Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen, an einheitlichen technischen Schnittstellen zur Übertragung von Anträgen, funktionierenden Registerabgleichen und an einer eindeutigen Identifizierungsmöglichkeit für Unternehmen. Elektronische Prozesse sollten zudem durchgängig unter dem Once-only-Prinzip gestaltet sein. Eine zentrale Datenablage für Unternehmensdaten und die damit verbundene Beschleunigung der Verwaltungsvorgänge sollte im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ermöglicht werden. Dabei muss sowohl der Datenschutz gewährleistet sein als auch für die Absicherung der Daten gegen Angriffe (Cyber Security) gesorgt werden.

Breitbandausbau als Grundversorgung und Mobilfunk-Netzabdeckung gewährleisten

Viele KMU sind in ländlichen Regionen angesiedelt. Sie sind dort stark gesellschaftlich verankert, leiden aber massiv unter der mangelhaften digitalen Infrastruktur. Nur wenn der Breitbandausbau endlich beschleunigt und Teil der Grundversorgung wird sowie die Mobilfunk-Netzabdeckung auch in der Fläche gewährleistet ist, können Unternehmen barrierefrei das volle Potential neuer digitaler Dienste, Technologien und Anwendungen nutzen und damit zur Wertschöpfung beitragen, nachhaltig wirtschaften und auch in Zukunft erfolgreich sein.

Obwohl die Bundesregierung die Bedeutung eines flächendeckenden Netzausbaus erkannt und sich das Jahr 2025 zum Ziel gesetzt hat, stoßen diese politischen Ziele weiterhin auf praktische Umsetzungsprobleme.

Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur stärken und Stromgrundversorgung sicherstellen

Als führende Industrienation in Europa braucht Deutschland eine moderne, funktionierende und lückenlose Verkehrsinfrastruktur. Straßen, Brücken und Schienen sind seit Jahren unterfinanziert und bedürfen dringender Investitionen. Gleichzeitig muss auch der ländliche Raum, in dem viele KMU angesiedelt sind, adäquat angebunden werden. Ein Mangel an beidem gefährdet Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land. Denn eine starke Verkehrsinfrastruktur ist die Basis für Produktion, Logistik und arbeitsteiliges Wirtschaften und bedeutet gleichzeitig Mobilität und Flexibilität für Arbeitnehmer*innen, was mit Blick auf den Fachkräftemangel besonders wichtig ist.

Ebenso wie eine moderne Verkehrsinfrastruktur ist die Versorgungssicherheit in der Stromerzeugung und im Stromnetz essenziell für den Erhalt des Industriestandorts Deutschland und das Gelingen der Energiewende. Denn leider erleben Betriebe immer wieder Stromausfälle durch veraltete oder instabile Stromnetze, die die Produktion massiv beeinträchtigen. Der Netzausbau muss daher umgehend beschleunigt werden. Und es muss dringend die Frage beantwortet werden, wie der Ausbau regenerativer Energien bei gleichzeitigem Herunterfahren von Kohle- und Atomstrom erfolgen soll, wenn es noch keine ausreichende Speichertechnologie für regenerative Energien gibt. Nach Schätzungen der Bundesnetzagentur sind bis 2030 insgesamt Investitionen von bis zu 102 Milliarden Euro nötig. Dies beinhaltet neben dem Aus- und Umbau bestehender Stromnetze u. a. auch Energiespeichermöglichkeiten sowie den Transport von Windenergie von Nord- nach Süddeutschland.

Damit der Investitionsstau zeitnah behoben werden kann, sind die Beschleunigung von Genehmigungs- und Vergabeprozessen sowie eine Verkürzung der Zeiten für Planfeststellungsverfahren essenziell.

 

4.     VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE FÜR FRAUEN UND MÄNNER ERLEICHTERN

Bessere Bedingungen für Vereinbarkeit sind das A und O für eine wirtschaftliche Stärkung von Frauen. Mütter und Väter brauchen verlässliche Angebote und Strukturen, um Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit besser zu vereinen. Konkret bedarf es:

Flächendeckende und gute Kinderbetreuung

Qualitativ hochwertige und ausreichende Kinderbetreuungsangebote auf kommunaler Ebene sind essenziell für Familien und Unternehmen. Nur wenn die Kinder von Unternehmer*innen und ihren Mitarbeitenden gut versorgt und betreut sind, können sie ihren beruflichen Tätigkeiten ruhig und mit klarem Kopf nachgehen. Gerade auch mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es umso wichtiger, dass Arbeitnehmer*innen Familie und Beruf vereinbaren können und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist dabei ein wichtiger Baustein und muss bis 2025 umgesetzt werden. Ebenso dringend muss der Ausbau der Kita-Betreuung auch in den Randzeiten und bei berufsbedingtem Bedarf über Nacht beschleunigt werden.

Nicht zuletzt ist auch eine Entbürokratisierung für den Auf- und Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen erforderlich, um diese Ziele konsequent voranzutreiben. Dass diese Entbürokratisierung nicht zulasten des Kinderschutzes gehen darf, ist für die Unternehmerinnen selbstverständlich.

Kinderbetreuung muss aber auch bezahlbar sein. Die Unternehmerinnen schlagen dafür eine volle Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten von der Einkommensteuer vor.

Mutterschutz und Elterngeld für Selbstständige vereinfachen

Die Beantragung von Mutterschafts- und Elterngeld ist für Selbstständige komplizierter als für Angestellte. Daher regen die Unternehmerinnen eine Anpassung und Vereinfachung für Selbstständige an, indem beispielsweise als Berechnungsgrundlage der letzte Einkommenssteuerbescheid anstelle des Gewinns herangezogen wird.

September 2021 | Das Positionspapier gibt es hier zum Download.
 

Kontakt
Inken Patermann, Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU),
Tel.: 030 200 59 19 19; E-Mail: inken.patermann@vdu.dewww.vdu.de


Über den VdU

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

___________________________________________________________________________________

[1] Alexander S. Kritikos, Daniel Graeber, Johannes Seebauer (2021): DIW aktuell; Nr. 69 - 15.07.2021