Die Arbeitswelt ist mit rasantem Tempo flexibler, digitaler und vernetzter geworden. Der Bedarf nach zeit- und ortsunabhängigem Arbeiten und der Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind gestiegen. Diese Entwicklungen müssen auch in gesetzlichen Schutzvorgaben berücksichtigt werden. Veraltete und starre rechtliche Rahmen, die oft auch den Wünschen der Beschäftigten entgegenstehen oder sogar Nachteile für sie bedeuten, bedürfen schon seit langem einer Reform.
Die Corona-Pandemie hat die Lücken und Probleme der Regulierungen wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht und den Nachholbedarf noch einmal verdeutlicht. Für die Unternehmerinnen ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Arbeitswelt angepasst werden müssen.
Dabei darf es keineswegs nur um große tarifgebundene Unternehmen gehen, sondern es müssen vielmehr kleine und mittelständische Unternehmen und Kleinstunternehmen stärker in den Blick genommen werden, da es für sie schwerer ist, Fachkräfte oder Auszubildende zu gewinnen. Denn die Unternehmen sind oft unbekannter und nicht selten in der Provinz angesiedelt. Um Nachwuchskräfte, die flexibleres und selbstbestimmteres Arbeiten einfordern, zu gewinnen und zu halten, müssen Unternehmer*innen individuelle Arbeitsmodelle und die Möglichkeit zu mobiler Arbeit anbieten. Der aktuelle Gesetzesrahmen wird dem aber häufig nicht gerecht.
Um zudem die Erwerbsarbeit von Frauen zu erleichtern und es für sie attraktiver zu machen, den Erwerbsumfang auszuweiten, muss der Gesetzgeber die Maßnahmen intensivieren, die die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Sorgearbeit verbessern, sowie im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Fehlanreize abschaffen.