Die Wirtschaftskommission schlägt folgende Reformforderungen vor:
1. Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (§23 Abs. 1 SGB IV) abschaffen und mit der Fälligkeit der Lohnsteuer harmonisieren
2. Zeitnahe Betriebsprüfung gewährleisten (§171 Abs. 4 AO)
3. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von 10 auf 5 Jahre (§147 AO)
4. Harmonisierung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichtgrenzen im Handels- und Steuerrecht
5. Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht (§140 AO)
6. Vereinfachung der Umsatzsteuervoranmeldung (§18 UStG) durch Anhebung der Zahllast-Beträge und vierteljährliche Voranmeldung für Existenzgründer ermöglichen
7. Recht auf zeitnahe verbindliche Auskunft einführen (§89 AO)
8. Gliederungstiefe der E-Bilanz reduzieren und an das Maß der Bilanz in Papierform anpassen (§5b EStG)
9. Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften angleichen und unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, Beitragsgrenzen und Definitionen vereinheitlichen
10. Aufzeichnungspflichten für Arbeitszeiten verringern (§16 ArbZG) sowie Dokumentationspflichten im Bereich des Mindestlohngesetzes verringern und Pauschalierungen wieder ermöglichen (MiLoDokV)
Hier können Sie den Bewertungsbogen für diese Vorschläge herunterladen und ggf. Ergänzungen einfügen.