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Vereinbarkeit

Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum sind entscheidend für mehr Diversität bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und in der Selbstständigkeit

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Sieht man sich die Position von Frauen in der Wirtschaft an, sei es als Gründerin und Unternehmerin oder als Arbeitnehmerin und Führungskraft, fallen in Deutschland Anspruch und Wirklichkeit weiterhin weit auseinander. 

Noch immer verwenden Frauen deutlich mehr Zeit auf unbezahlte Sorgearbeit (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit und Ehrenamt) als Männer. Bei Frauen mit Kleinkindern liegt der Gender Care Gap am höchsten. Diese Zeit fehlt ihnen wiederum bei der verfügbaren Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit oder die Gründung eines Unternehmens, was sich im hohen Teilzeitanteil von Müttern und später im Gender Pension Gap (der geringeren Rente und Altersvorsorge) zeigt. Neben dem Gender Pay und Pension Gap gilt daher der Gender Care Gap als wichtiger Indikator des Stands der Gleichstellung in Deutschland.  

Die Vereinbarkeitsfrage ist also eine geschlechtsspezifische: Für Mütter geht es um mehr Teilhabe am Erwerbsleben und Chancen im Beruf oder in der Unternehmensgründung, für Väter um mehr Teilhabe an der Sorgearbeit und am Familienleben. Die Weichenstellung in der Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit beginnt aber nicht erst im Übergang zur Elternschaft, sondern bereits in den Elternhäusern und Schulen mit den dort vermittelten Geschlechterrollen.  

Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung benannte als Ziel der Gleichstellungspolitik, dass Frauen und Männer Erwerbs- und private Sorgearbeit gleichberechtigt leisten können. Gleichzeitig muss informelle Sorgearbeit jederzeit zusammen mit Erwerbsarbeit gelebt werden können. 

Verschiedene, mehr oder weniger wirkungsvolle, politische Maßnahmen wurden ergriffen, um dieses Ziel einer besseren Vereinbarkeit zu erreichen. Sie adressieren im Kern vor allem Arbeitnehmer*innen. Die Belange von Selbstständigen und Unternehmer*innen wurden bisher nur am Rande berücksichtigt. Der VdU nimmt genau diese Gruppe in den Fokus und benennt bildungs- und familienpolitische, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche, aber auch pädagogische und gesellschaftliche sowie nicht zuletzt auch betriebliche Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Sorgearbeit verbessern und damit mehr Diversität im Unternehmertum durch einen höheren Anteil an Gründerinnen und Unternehmrinnen ermöglichen.   

Gemeinsam mit dem Startup-Verband und dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat der VdU eine Offensive zur besseren Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie gestartet. Das Ziel: Frauen sollen eine größere Rolle in der Wirtschaft spielen und Selbstständigkeit soll gestärkt werden. 

 

Positionspapier „Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familiengründung“

Der Startup-Verband, der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und der VdU setzen sich gemeinsam für eine bessere Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie ein. Das Ziel: Frauen sollen eine größere Rolle in der Wirtschaft spielen und Selbstständigkeit gestärkt werden.

Download

Positionspapier „10 Punkte zur Stärkung von Unternehmerinnen und Frauen in der Wirtschaft“

Der VdU hat Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern zusammengefasst, die dazu beitragen können, weibliches Unternehmertum zu stärken und die gleiche Teilhabe von Frauen in der Wirtschaft zu ermöglichen.

Download

In Deutschland haben selbstständig erwerbstätige Frauen grundsätzlich keinen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen oder die Zahlung von Mutterschutzgeld. Der Anspruch auf Mutterschutz hängt von ihrer Krankenversicherung ab: als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhält eine schwangere Unternehmerin oder Selbstständige nur dann Mutterschaftsgeld, wenn sie einen Anspruch auf Krankengeld hat, das heißt, wenn eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde, die zusätzliche Kosten verursacht. Privat versicherte Frauen erhalten normalerweise kein Mutterschaftsgeld und müssen ihre Ausgaben während der Babypause aus eigener Kraft bewältigen. Änderungen im Gesetz über den Versicherungsvertrag 2017 haben es zwar ermöglicht, dass während der Schutzzeit Krankentagegeld ausgezahlt wird, jedoch muss auch hier ein entsprechender Zusatzvertrag vorliegen. Selbst dann wird das Krankentagegeld aber – im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten – nicht auf das Elterngeld angerechnet. Obgleich einige private Kassen die Frauen sechs Monate nach der Geburt beitragsfrei stellen, müssen selbstständige Mütter oftmals auch weiterhin Beiträge für ihre Krankenkasse entrichten. Sofern ein Krankentagegeld an selbstständige Frauen gezahlt wird, beläuft es sich in der Regel auf circa 70 Prozent des Durchschnittseinkommens des letzten halben Jahres. Um die Unternehmensgründung und Selbstständigkeit für Frauen attraktiver zu gestalten, braucht es dringend eine verlässliche finanzielle Absicherung rund um die Geburt: 

  • Anforderungen selbstständiger Frauen und Unternehmerinnen in der Ausgestaltung der Mutterschutzregelungen stärker berücksichtigen  

  • Kurzfristig: Umsetzung einer verpflichtenden Aufklärungspflicht für gesetzliche und private Krankenkassen, um Frauen über ihre Optionen in puncto Mutterschutz zu informieren  

  • Weitere Informationen finden Sie in den Forderungen des Bündnisses aus VdU, Startup-Verband und Bundesverband der Freien Berufe (BfB) für eine bessere Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie

Ziel des Elterngelds ist es, die wirtschaftliche Existenz der Familien zu sichern und Müttern und Vätern zu helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Gründer*innen und Selbstständige haben grundsätzlich auch Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Allerdings wird in der aktuellen Ausgestaltung der Antrags- und Auszahlungsmodalitäten sowie Bemessungsgrundlage des Elterngelds ihre Arbeits- und Lebensrealität kaum berücksichtigt. Das Elterngeld ist vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. 

  • Arbeitsrealität von Selbstständigen in den Antrags- und Auszahlungsmodalitäten des Elterngelds besser berücksichtigen  

  • Verankerung einer Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums im Rahmen des Elterngeldantrags: Wahl zwischen Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder durchschnittlichem Jahreseinkommen mehrerer Jahre ermöglichen  

  • Bei der Berechnung des Elterngelds das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen (unter Abzug hoher Fixkosten wie Krankenversicherung, Altersvorsorge, laufende Betriebskosten oder Berufsversicherungen) einbeziehen  

  • Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abbauen  

  • Änderung Elterngeldregelung: Schaffung wirksamer Anreize für eine faire 50:50 Teilung der bezahlten Elternzeiten zwischen den Partner*innen. 

  • Weitere Informationen finden Sie in den Forderungen des Bündnisses aus VdU, Startup-Verband und Bundesverband der Freien Berufe (BfB) für eine bessere Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie

Unternehmer*innen, Selbstständige und Gründer*innen brauchen verlässliche Angebote und Strukturen, um Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit besser zu vereinen und damit ein Unternehmen gründen und führen zu können. 

  • Bereitstellung qualitativ hochwertiger und ausreichender Kinderbetreuungsangebote auf kommunaler Ebene 

  • Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis 2025 als wichtiger Baustein  

  • Beschleunigung des flächendeckenden Ausbaus der Kita-Betreuung auch in den Randzeiten und bei berufsbedingtem Bedarf über Nacht 

  • Entbürokratisierung des Auf- und Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen, allerdings nicht zulasten des Kinderschutzes 

  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitszeiten rechtlich ermöglichen: Höchstarbeitszeitgrenze von täglich auf wöchentlich ändern und Ausnahmen bei Ruhezeiten zulassen, Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen  

Das Steuer- und Abgabensystem ist noch immer auf die Einverdiener-Ehe ausgerichtet und hemmt den Ausbau des Erwerbsumfangs und Gründungsanteils von Frauen. Der Gesetzgeber muss insbesondere im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich Maßnahmen ergreifen, die die Erwerbsarbeit von Frauen erleichtern und es attraktiver machen, den Erwerbsumfang auszuweiten bzw. ein Unternehmen zu gründen oder in der Nachfolge zu übernehmen.  

  • Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3/5 und zugleich Stärkung des Faktorverfahrens bei 4/4 

  • Modernisierung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings (auch um die notwendige „Gegenfinanzierung“ der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sicherzustellen) 

  • Vollständige Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von der Einkommenssteuer 

  • Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartner*innen in der Krankenversicherung (Beibehaltung der kostenlosen Mitversicherung der Kinder)  

Vorbilder spielen für die Entwicklung und Orientierung von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle. Deshalb fordern wir Investitionen in Bildung und Erziehung, die dazu beitragen, Bildungs- und Berufsstereotype und traditionelle Rollenzuschreibungen für Mädchen und Jungen zu durchbrechen. Dazu gehört ein klarer Fokus auf die Bildung und Stärkung eines entrepreneurial mindset in Bildung und Ausbildung. 

  • Bundesprogramm zur Einführung eines Schulfachs Lebensökonomie für Mädchen und Jungen: Vermittlung gesellschaftsrelevanter und ökonomischer Kenntnisse, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Gesellschaft 

  • Repräsentanz von (mittelständischen) Unternehmerinnen, Gründerinnen und Managerinnen sowie Frauen und Männern in nichtstereotypen Berufen in Schulbüchern  

  • Förderung von Schüler*innenfirmen  

  • Sichtbarmachung von Unternehmerinnen und Gründerinnen als Expertinnen und Role-Models unter anderem in Interviews, Artikeln, Podien, Diskussionsrunden, Beratungsgremien sowie über Kampagnen.  

  • Fragen der Vereinbarkeit im Unternehmertum mehr und vielfältiger thematisieren, indem Frauen und Männer, die Gründer*innen und Unternehmer*innen sind, über eigene Erfahrungen und Lösungen sprechen.  

  • In der Gründungsberatung und -förderung muss das Thema Familiengründung und Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Unternehmensgründung ein fester Bestandteil sein sowohl für Gründerinnen als auch für Gründer. 

Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, um gut ausgebildete weibliche Fach- und Führungskräfte zu halten und den üblichen Braindrain im Spagat zwischen Karriere und Familiengründung zu vermeiden.  

  • Moderne Unternehmensführung, -kultur und -kommunikation: Förderung unterstützender und integrativer Kulturen, um Hindernisse für den Aufstieg von Frauen abzubauen; Stereotype in Frage stellen und auf die Beendigung aller Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung hinarbeiten 

  • Förderung des Aufbaus eines positiven Ökosystems in Unternehmen durch Maßnahmen wie gleiche Bezahlung, Jobsharing in Führungspositionen, Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen (u. a. zu Arbeitszeit und -ort), Familienauszeiten, Mitarbeiter*innennetzwerke sowie Mentoring-Programme 

Aktuelles zu dem Thema

Aktuelles

Bündnis für mehr Frauen in der Wirtschaft

Der Startup-Verband, der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und der VdU setzen sich gemeinsam für eine bessere Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie ein.
Zur News
Statement

Unternehmerinnen bei Notbetreuung berücksichtigen

„Unternehmerinnen in kleinen und mittelständischen Betrieben sowie Soloselbständige haben in den letzten Monaten mit enormer Kraftanstrengung und meistens unter Einsatz privater Rücklagen ihre Unternehmen durch die Krise manövriert und Arbeitsplätze gesichert. Viele von ihnen sind Mütter von kleinen Kindern."
Zum Statement
Thema

Gleiche Teilhabe

Der VdU setzt sich national und international für zeitgemäße Rahmenbedingungen für frauengeführte Unternehmen, mehr Unternehmerinnen und bessere Bedingungen für Frauen in der Wirtschaft ein.
Zur Themenseite

Ihr Kontakt zu diesem Thema

Inken Patermann
Leiterin politische Kommunikation (Elternzeit)
030/200 59 19 19
E-Mail senden
  • Kontakt

    Verband deutscher Unternehmerinnen e.V.

    Glinkastraße 32
    10117 Berlin

    Telefon:   030 / 20 05 91 9 - 0
    E-Mail:    info@vdu.de

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