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Aufsichtsräte

Seit der Verbandsgründung 1954 setzt sich der VdU für eine stärkere Präsenz von Frauen in den Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen und Institutionen ein.

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Mehr Frauen in Aufsichtsräten und Kontrollgremien

Ein zentrales Anliegen der Unternehmerinnen ist die nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft. Vorausschauend formulierte schon 1962 die erste Präsidentin des VdU die Notwendigkeit eines Umdenkens in der Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Geschlechtern:

„Die Frauen sind gleichberechtigt, die Männer sollten eine neue Ritterlichkeit entwickeln. Ob sie in der Straßenbahn aufstehen oder nicht, ist im Grunde belanglos. Viel wichtiger ist, dass sie uns im Aufsichtsrat einen Platz anbieten.“

Was sie sicher nicht ahnte, war, wie lange diese Forderung noch aktuell bleiben sollte. Heute wissen wir, dass freiwillige Vereinbarungen und die Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zu keinem angemessenen Frauenanteil in den Führungsebenen der großen Unternehmen geführt haben, obwohl die Vorteile ausgewogen besetzter Führungsgremien nachgewiesen sind. Daher forderte der VdU schon 2008 die Einführung einer Quotenregelung für Aufsichtsratsgremien. Als Mitinitiator der Berliner Erklärung hat der VdU als einziger Wirtschaftsverband an der politischen Umsetzung der gesetzlichen Regelung maßgeblich mitgearbeitet. Im Verbund mit den zentralen Frauenverbänden in Deutschland ist es der Berliner Erklärung gelungen, den Weg für verbindliche Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen in börsennotierten und öffentlichen Unternehmen zu ebnen und als erklärtes Ziel der Bundesregierung zu verankern. Neben dem politischen Engagement setzt sich der VdU auch mit einer fundierten Weiterbildung von Aufsichtsratsanwärterinnen und der Vermittlung von Kandidatinnen aus einem exzellenten Netzwerk für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Kontrollgremien ein.

Professionalisierung und Weiterbildung von Aufsichtsratsanwärterinnen

Eine Aufsichtsratstätigkeit stellt hohe Anforderungen an die persönlichen und fachlichen Qualifikationen. Trotz aller Führungs- und Managementerfahrung ist die Perspektive eines Aufsichtsratsmitglieds für alle Spitzenkräfte neu, die erstmals in diesem Gremium arbeiten. Die Ansprüche an Aufsichtsratsmitglieder haben sich zudem in den vergangenen Jahren stark gewandelt und Gesetzgebung wie Rechtsprechung verändern sich stetig. Unsere Seminare bereiten auf eine solche Tätigkeit vor oder beantworten Fragen von bereits in Gremien aktiven Frauen.

Unsere Datenbank: 700 qualifizierte Spitzenfrauen

Bereits seit 2010 führen wir eine Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien. Von der Branchenexpertin über die Managerin mit internationaler Erfahrung bis zur Unternehmerin für den Beirat eines Familienunternehmens: In unserem bundesweiten Kandidatinnenpool führen wir heute über 700 qualifizierte und sorgfältig ausgesuchte Führungspersönlichkeiten. Wir begleiten Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen für ihre Gremien von der Bewerberinnenidentifizierung bis zur Ernennung. Unsere Beratung ist passgenau, diskret und kostenfrei.

Seminare „Qualifizierung für den Aufsichtsrat"

Was ist meine Rolle als Aufsichtsrätin? Welche Haftungsrisiken gehe ich ein und welche Rechte habe ich? Welche Vergütungssysteme entwickle ich für Vorstand und Management? Wie verhalte ich mich in außergewöhnlichen Unternehmenssituationen?

Die Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied sind vielfältig, komplex und sie sind trotz langjähriger Erfahrungen als Managerin oder Unternehmerin neu für all diejenigen, die zum ersten Mal in einem solchen Gremium sitzen. Unser dreitägiges Grundlagenseminar thematisiert in gebündelter Form all diejenigen Aspekte, die für eine verantwortungsvolle Ausübung eines Mandates in einem Aufsichtsgremium notwendig sind.

Inhalte des Grundlagenseminars  

Am ersten und zweiten Tag des Grundlagenseminars liegt der Schwerpunkt auf den Rahmenbedingungen und Aufgabenschwerpunkten der Aufsichtsratstätigkeit, die wir Ihnen anhand praxisbezogener Beispiele vorstellen. Im Zentrum stehen Rechte, Pflichten und Haftung eines Aufsichtsratsmitgliedes sowie die Rolle des Aufsichtsrates in außergewöhnlichen Unternehmenssituationen. Am dritten Tag schließt ein Kommunikations- und Medientraining an.

Die Seminare werden in Zusammenarbeit mit unserem Partner PricewaterhouseCoopers (PwC) und der mit ihr verbundenen Rechtsanwaltsgesellschaft PwC Legal sowie professionellen Medientrainer*innen durchgeführt.

Als Berufsverband ist der VdU bei einer Weiterbildung nach § 4 Nr. 22 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.

 

Ihr Kontakt zu diesem Thema

Nathalie Kiekeben
Mitgliederbetreuung, Events und Projekte
030/200 59 19 20
E-Mail senden

Seminartermine

edhar Getty Images Pro

Sie suchen eine Kandidatin für Ihr Gremium?

Seit Anbeginn setzen wir uns als Wirtschaftsverband für eine stärkere Präsenz von Frauen in Aufsichtsgremien ein. Heute verfügen wir über einen bundesweiten Kandidatinnenpool mit über 700 erfahrenen Führungspersönlichkeiten, die für Spitzengremien qualifiziert sind. Egal ob Sie eine Branchenexpertin, eine Managerin mit internationaler Erfahrung oder eine Unternehmerin für den Beirat Ihres Familienunternehmens suchen, wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen. Dank unseres langjährig gewachsenen Netzwerkes und unserer Zielgruppenkenntnis finden wir genau die Art von Bewerberin, die für die Aufgaben in Ihrem Gremium geeignet ist.

Der VdU-Kandidatinnenpool

  • Über 700 Profile
  • Frauen in Spitzenpositionen (Unternehmerinnen, Managerinnen, Wissenschaftlerinnen)
  • Breites Spektrum an Qualifikationen
  • Quer über alle Branchen
  • Bundesweit und international
  • Kontakt

    Verband deutscher Unternehmerinnen e.V.

    Glinkastraße 32
    10117 Berlin

    Telefon:   030 / 20 05 91 9 - 0
    E-Mail:    info@vdu.de

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