Unternehmerinnen fordern flächenbasierte Grundsteuerreform
„So wäre die Grundsteuer in Zukunft einfach, gleichmäßig und effektiv geregelt“, betont Gabriele Schramm, Vorsitzende der VdU-Wirtschaftskommission und Steuerexpertin des Verbandes. „Die Bundesregierung ist in Sachen Bürokratieabbau im Wort: Das generelle Ziel muss weniger Verwaltungsaufwand sein und nicht mehr“, unterstreicht Schramm, denn eine individuelle und regelmäßig aktualisierte Verkehrswertermittlung bei 35 Millionen Grund-stücken bedeute unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand – vor allem im Verhältnis zum Steuerertrag. Schon im gegenwärtigen Verfahren sind die Erhebungskosten der Grundsteuer rund doppelt so hoch wie bei anderen Steuerarten.
Nach Berechnungen des Ifo-Instituts würde ein solches flächenbasiertes Modell, wie es die Unternehmerinnen befürworten, ohne Verkehrswertermittlung namentlich Grundeigentümer und Mieter vor allem in großen und größeren Städten entlasten und nur zu einer moderaten Erhöhung in kleinen westdeutschen Gemeinden und den ostdeutschen Flächenländern führen.
Die Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen, Jasmin Arbabian-Vogel, betont, die Grundsteuerreform dürfe keinesfalls zu mehr Bürokratie führen. „Eine individuelle, regelmäßige Wertermittlung, wie sie jetzt diskutiert wird, ist nicht ohne deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand umsetzbar – bis hin zu einer möglichen zusätzlichen Steuerklärung“, unterstreicht die VdU-Präsidentin: „Das ist weder im Sinne der Finanzbehörden noch im Interesse der Menschen und Unternehmen.“
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Pressekontakt
Evelyne de Gruyter, Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU),
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