Hamburg/Schleswig-Holstein

Neuregelungen Mutterschutz - „Alles was Recht ist“

Das neue Mutterschutzgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Was müssen Arbeitgeber berücksichtigen, welche Fakten müssen sie kennen? Die Hamburger Rechtsanwältin Claudia Erdmann weiß, wie sich Fallstricke vermeiden lassen.

Das neue Mutterschutzgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Was müssen Arbeitgeber berücksichtigen, welche Fakten müssen sie kennen? Von den Regelungen sind mehr Mütter betroffen und der Arbeitsschutz für sie wird verstärkt. Die Hamburger Rechtsanwältin Claudia Erdmann weiß, wie sich Fallstricke vermeiden lassen. Für die Teilnehmerinnen des VdU-Lab brachte die Rechtsanwältin bei H&S Hanseatic Legal viele anschauliche Beispiele aus der Praxis mit. „Alles was Recht ist“ hieß ihr Vortrag, eingeleitet durch ein Impulsinterview mit Yvonne Funcke, Inhaberin vom Connecting Club FROMM.